Dating für Singles


3. September 2009

Schwanger nach Singleauktion

Kategorie: Erstes Date, Singles – Mareike – 00:22

Nichts, was es nicht geben könnte. Ein Gericht hat den Betreiber einer Sex-Auktionsplattform verurteilt, Kundendaten herauszugeben. Geklagt hatte eine Frau, die ihre Liebesdienste online über diese Auktionsplattform angeboten hatte. Das wäre aber nicht die ganze Geschichte, denn die Frau ist bei einer dieser Auktionen schwanger geworden.
Über 40-mal versteigerte die Frau ihre Liebesdienste. Als sie die Schwangerschaft bemerkte, wollte sie die persönlichen Daten aller Auktionsgewinner in Erfahrung bringen. Für die Betreiber der Auktionsplattform ein Problem: Denn die Bieter bleiben eigentlich anonym. Ganz anonym bleiben sie dann zumindest nicht, wenn es um den Kontakt zwischen dem Höchstbietenden und der Anbieterin geht. Denn der findet sehr intim und anscheinend auch ganz ohne Kondom statt. Die Rechte des Kindes seien über den Anonymitätswunsch der Bieter zu stellen, entschieden jetzt zumindest die Richter. Immerhin konnten die Betreiber der Sex-Auktionsplattform einen Kompromiss erzielen: Statt die Daten aller 40 Auktionsgewinner herauszugeben, konnte der Kreis der potenziellen Väter auf sechs Kandidaten eingeschränkt werden. Immerhin hat die Schwangerschaft der Frau und das nachfolgende Gerichtsverfahren für die Betreiber doch noch etwas Positives: Zum ersten Mal haben die Richter offiziell festgestellt, dass die Auktionsplattform nicht sittenwidrig ist.

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